Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

Anbieter
Klumpp Coatings GmbH
Dornbirner Straße 23
D-70469 Stuttgart

Vertreten durch Geschäftsführer
James Paul Lang, Adrian Paul Leschnik, Jeffrey James Miklich

Kontakt
Telefon: +49 (0)711 9 81 84 - 0

E-Mail: info(at)klumpp-coatings.com
Website: www.klumpp-coatings.de

Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB-16387

USt-IDNr.
DE 321138142

Verantwortlich für den Inhalt nach
§ 55 Abs. 2 RStV
James Paul Lang, Adrian Paul Leschnik, Jeffrey James Miklich
Dornbirner Str. 23
70469 Stuttgart

 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

a. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung im Zusammenhang mit Produkten und/oder Dienstleistungen und können nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen SW und dem Kunden geändert oder ergänzt werden. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden (gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich) gegenwärtigen oder früheren Bedingungen (einschließlich aller Aussagen in Broschüren, auf Websites oder in Werbematerialien von SW) sind ausgeschlossen, außer im Falle von Betrug.

b. Sofern nicht anders angegeben: „SW“ bezeichnet die Sherwin-Williams-Gesellschaft, die den Kunden beliefert; „Kunde“ bezeichnet die Person/das Unternehmen, das die Produkte oder Dienstleistungen erwirbt, oder, falls der Kunde Vertreter einer anderen Person ist, diese Person und die andere Person gesamtschuldnerisch; „Produkte“ bezeichnet die im Angebot von SW beschriebenen Produkte und deren Teile, einschließlich der Verpackung und etwaiger Ersatzprodukte; „Dienstleistungen“ bezeichnet alle von SW für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese in einem Angebot von SW beschrieben sind oder nicht; „Spezifikation“ bezeichnet die Spezifikation (sofern vorhanden), die im schriftlichen Angebot von SW enthalten ist, oder eine andere von SW bereitgestellte schriftliche Spezifikation.

2. Preise und Zahlung

a. Der Zahlungstermin ist vertragswesentlich. Unbeschadet sonstiger Rechtsmittel kann SW bei Zahlungsverzug Verzugszinsen nach geltendem Recht erheben. Alle Zahlungen sind ohne Abzug, Gegenforderung oder Aufrechnung jeglicher Art zu leisten. Gerät der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrags aus einer Bestellung in Verzug, ist SW berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen bis zur Begleichung des Verzugs auszusetzen und die Bestellung zu stornieren, soweit noch Produkte geliefert oder Leistungen erbracht werden müssen.

b. Für stornierte Bestellungen wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Vertragspreises erhoben. Artikel, die als Sonderanfertigungen verkauft wurden, können nach Annahme der Bestellung des Kunden nicht mehr storniert oder geändert werden. SW kann solche Artikel auch nicht zurücknehmen, es sei denn, das Produkt erweist sich später als fehlerhaft.

c. Alle angebotenen oder in Rechnung gestellten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder sonstiger anwendbarer Umsatzsteuer und Versandkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Lieferung

a. Ist kein Lieferort vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2010) ab SW-Werk.

b. SW bemüht sich nach Kräften, die Produkte innerhalb der angegebenen Frist zu liefern und die Dienstleistungen innerhalb der angegebenen Frist zu erbringen, übernimmt jedoch keine Haftung für Kosten, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die dem Kunden oder Dritten durch die Nichteinhaltung der angegebenen Frist entstehen.

c. Reklamationen oder Streitigkeiten über Mengen, Gewichte, Verpackung oder Transport- oder Kostenfehler sind gemäß Ziffer 5.1 mitzuteilen. Andernfalls gelten alle Mengen, Gewichte usw. als vertragsgemäß, und der Kunde hat in Bezug auf eine solche Reklamation keine Rechte oder Rückgriffsansprüche gegen SW.

4. Risiko und Eigentum

a. Das Risiko für die Produkte geht mit der Lieferung (oder der als geliefert geltenden Annahme) auf den Kunden über, auch wenn das Eigentum an den Produkten möglicherweise nicht auf den Kunden übergegangen ist. SW behält das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Produkten, bis (i) SW die vollständige Zahlung für die Produkte sowie alle sonstigen vom Kunden an SW geschuldeten Beträge erhalten hat, (ii) die Produkte vermischt, verarbeitet oder verwendet werden, sodass sie ihre Identität verlieren oder unwiederbringlich in andere Waren eingearbeitet, mit diesen vermischt oder auf diese aufgebracht werden.

b. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist der Kunde verpflichtet, (i) die Produkte in einwandfreiem Zustand zu halten und gegen alle üblichen Risiken bis zum vollen Wiederbeschaffungswert zu versichern, (ii) die Produkte getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern und sie eindeutig als Eigentum von SW zu kennzeichnen und (iii) Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Produkten oder in Bezug auf diese nicht zu zerstören, zu beschädigen oder zu verdecken. Lässt das Recht des Landes, in dem sich die Produkte befinden, einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gewährt aber andere Schutzrechte, so behält sich dieser Vertrag diese Rechte vor und der Kunde räumt SW diese Rechte ein.

5. Eingeschränkte Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

a. SW gewährleistet dem Kunden, und nur dem Kunden, dass die von SW erworbenen Produkte den veröffentlichten Spezifikationen von SW entsprechen. Stellt der Kunde fest, dass die Produkte im Wesentlichen nicht den veröffentlichten Spezifikationen von SW entsprechen, muss er SW innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung (jedoch spätestens 180 Tage nach Erhalt) schriftlich benachrichtigen. Innerhalb einer angemessenen Frist nach rechtzeitiger schriftlicher Benachrichtigung wird SW die nicht konformen Produkte entweder ersetzen oder den Kaufpreis der nicht konformen Produkte erstatten. Vorbehaltlich Klausel 5 (d) sind dies die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die ausschließliche Haftung von SW.

b. SW übernimmt keine Gewährleistung für (a) die Verwendung von Produkten nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums, (b) Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtbereitstellung eines geeigneten Lagerraums, die sachgemäße Vorbereitung des Untergrunds oder die sachgemäße Anwendung und Aushärtung der Produkte, (c) Schäden durch unbefugte Modifikationen der Produkte oder die Verwendung der Produkte für andere als die vorgesehenen Zwecke, (d) Schäden durch Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Wind oder Blitzschlag oder (e) Schäden während des Transports.

c. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN. SW LEHT JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER FREIHEIT VON PATENTVERLETZUNGEN AB. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet SW nicht für besondere, zufällige oder Folgeschäden aufgrund einer Garantieverletzung oder einer anderen Rechtstheorie. Zu diesen ausgeschlossenen Schäden gehören unter anderem entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen oder Einnahmen, Ausfallzeiten, Ansprüche von Kunden oder Dritten sowie Sachschäden.

d. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen schließen die Haftung von SW für (i) durch Fahrlässigkeit von SW verursachte Todesfälle oder Personenschäden, (ii) Betrug oder arglistige Täuschung und (iii) Sachverhalte, für die ein Haftungsausschluss von SW rechtswidrig wäre, nicht aus oder beschränken sie. Sofern in Klausel 5(a) nichts anderes bestimmt ist, ist die Gesamthaftung des Unternehmens aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, im Vertrag, aufgrund falscher Angaben oder anderweitig im Zusammenhang mit den Produkten, Spezifikationen oder Dienstleistungen oder dem Vertrag auf den Vertragspreis der verkauften Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen beschränkt. Im Falle unerlaubter Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) ist die Gesamthaftung des Unternehmens im Zusammenhang mit den Produkten, Spezifikationen oder Dienstleistungen jedoch auf das Dreifache des Vertragspreises der verkauften Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen beschränkt.

6. Vertrauliche Informationen

a. Sofern nichts anderes schriftlich zwischen Kunde und SW vereinbart wurde, ersetzt eine separate, schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen Kunde und SW in Bezug auf die Produkte, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, die Bestimmungen dieses Abschnitts. Jede Partei ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse, geschützte Techniken und Know-how), die sie von der anderen Partei aufgrund dieses Vertrags erhält, stets geheim zu halten (und dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter dies ebenfalls tun), es sei denn, die Informationen sind bereits öffentlich zugänglich, müssen gesetzlich offengelegt werden oder die empfangende Partei kann nachweisen, dass sie sich bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei in ihrem Besitz befand. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen verwenden, kopieren oder reproduzieren, außer für den Zweck, für den sie offengelegt wurden.

b. Der Kunde darf die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte oder Proben weder auf Zusammensetzung oder Struktur analysieren noch von Dritten analysieren lassen, darf jedoch uneingeschränkt Leistungstests an diesen Produkten oder Proben durchführen.

7. Sonstiges

a. Der Verzicht einer der Parteien auf Rechte oder Rechtsmittel im Hinblick auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel im Hinblick auf einen anderen oder späteren Verstoß dar.

b. Alle Mitteilungen müssen schriftlich an die eingetragene Adresse der Parteien erfolgen.

c. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllungen, die direkt oder indirekt durch Ursachen (unabhängig davon, ob sie den unten aufgeführten ähnlich sind oder nicht) verursacht werden oder in irgendeiner Weise daraus entstehen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Naturkatastrophen, Kriege oder andere Konflikte, staatliche Eingriffe oder Embargos, Streiks, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, Schwierigkeiten bei der Gewerkschaftsarbeit oder Handlungen der anderen Partei. Davon ausgenommen sind Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag. Erhält eine Partei Kenntnis von Ursachen, die ihre Leistung beeinträchtigen könnten, muss sie die andere Partei so schnell wie möglich benachrichtigen. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um die aus diesen Ursachen resultierenden Störungen so gering wie möglich zu halten.

d. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem das liefernde Softwareunternehmen seinen Sitz hat, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landes, in dem das liefernde Softwareunternehmen seinen Sitz hat, ungeachtet der Kollisionsnormen.

e. Jede Bestimmung dieses Vertrags ist trennbar und von den anderen Bestimmungen unabhängig. Die Parteien beabsichtigen, dass jede dieser Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar bleibt. Sollten einzelne Klauseln oder Unterklauseln ungültig sein oder auf diesen Vertrag keine Anwendung finden, bleiben die übrigen Klauseln und Unterklauseln davon unberührt.

 

Gestaltung und Layout
bemerkt gestaltung + kommunikation

Webauthoring
Ben Robinson